Stand der Übernahme der Trinkwasserleitung

Wie bereits mehrfach auf den Miteigentümer-Versammlungen erwähnt, scheitert die Übernahme der erneuerten Trinkwasserleitung durch den ZWAB Usedom bisher an der Weigerung einzelner Miteigentümer, der Eintragung einer beschränkten Dienstbarkeit für die Gemeinschaftsflächen zuzustimmen.
Ohne diese Eintragung wäre der ZWAB genau genommen nicht berechtigt, unsere Gemeinschaftsgrundstücke zwecks Wartungs- und Reparaturarbeiten zu betreten. Mit den eigenen privaten Grundstücken hat dieser Vorgang nichts zu tun.
Wie man den Beschlussentwürfen zur nächsten Miteigentümer-Versammlung entnehmen kann, ist die Gemeinschaft nun gezwungen, gerichtlich gegen die im Protokoll vom 29.03.2025 genannten Personen vorzugehen. Andernfalls würde der MEG ein erheblicher fianzieller Schaden entstehen, da der ZWAB alle anfallenden Wartungs- und Reparaturarbeiten in Rechnung stellen würde.
Ein entsprechendes Schreiben vom ZWAB mit Terminsetzung 31.12.2026 finden Sie im Mitgliederbereich im Absatz Schriftverkehr.