Abstimmung über die Beschlussentwürfe 2026

Mit der Einladung zur Miteigentümerversammlung sind allen auch die Beschlussentwürfe zugesandt worden.
Mit der Änderung der Geschäftsordnung von 2025 ist eine Abstimmung auch per Briefwahl möglich. Sie können also auf den Seiten der Beschlussentwürfe Ihren Willen eindeutig zu erkennen geben und diesen dann per Post oder persönlich der Verwaltung zukommen lassen. Denken Sie daran, Ihren Namen und Ihre Adresse zu vermerken, anonyme Stimmabgaben sind leider ungültig.
Sie finden die Entwürfe in Form eines Stimmzettels auch noch mal im Mitgliederbereich der Webseite.
Rainer Giese • 16. Januar 2026