Information des Bauamtes zur Bibertätigkeit

Das Bauamt Usedom-Nord hat in seinem Amtsblatt 3/2026 folgenden Artikel zur Biberaktivität veröffentlicht :

Biberaktivitäten im Gemeindegebiet Zinnowitz

Sehr geehrte Damen und Herren,

Im Gemeindegebiet sind vermehrt Aktivitäten des Bibers zu beobachten. Hierzu zählen unter anderem angenagte Bäume, Grabungen im Uferbereich sowie aufgestaute Gräben durch Biberdämme. In Zusammenarbeit mit dem Wasser- und Bodenverband „Insel Usedom-Peenestrom“ haben wir hier einige Information zusammengestellt:


Der Biber ist eine streng geschützte Tierart. Seine Dämme und Bauwerke dürfen nicht ohne fachliche Abstimmung entfernt oder beschädigt werden. Zudem führen solche Eingriffe aufgrund des schnellen Wiederaufbaus in der Regel nicht zu einer dauerhaften Lösung.


Sollte ein Damm zu erhöhten Wasserständen oder möglichen Gefährdungen von Grundstücken führen, ist zunächst der zuständige Wasser- und Bodenverband zu informieren. Maßnahmen erfolgen auf Grundlage der Biberverordnung M-V in Abstimmung mit der unteren Naturschutzbehörde. Nicht jeder Biberdamm stellt automatisch ein Risiko dar oder erfordert ein sofortiges Eingreifen. Jede Situation wird fachlich geprüft und unter Berücksichtigung der konkreten Gefährdungslage bewertet.


Zuständigkeiten im Überblick

Private Grundstücke

Für Schäden sowie für Sicherungs- und Schutzmaßnahmen auf privaten Flächen (z. B. Baumschutz, Ufersicherung oder das fachgerechte Verfüllen von Biberröhren) sind die jeweiligen Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.

Gewässer II. Ordnung (Vorflut-Gräben) 

Für die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung ist der Wasser- und Bodenverband zuständig. Er ist Ansprechpartner bei wasserwirtschaftlichen Fragestellungen und möglichen Beeinträchtigungen des Abflusses. Auch bei der fachlichen Einschätzung von Biberdämmen oder möglichen Vergrämungsmaßnahmen stehen Ihnen die Mitarbeitenden des Verbandes beratend zur Seite.

Öffentliche Flächen 

Für kommunale Flächen trägt die Gemeinde (über das Bauamt des Amtes Usedom-Nord) Verantwortung – E-Mail: bauamt@ amtusedomnord.de


Bei allen weiteren Fragen oder Beratungen zu Schutzmaßnahmen stehen Ihnen der Wasser- und Bodenverband (Telefon: 038377 40578, E-Mail: wbv-moelschow@wbv-mv. de) sowie der Naturpark Insel Usedom gern zur Verfügung.

Bitte haben Sie Verständnis, dass mögliche Vergrämungsmaßnahmen oder andere aktive Eingriffe stets unter Berücksichtigung der rechtlichen Vorgaben und der konkreten Gefährdungslage geprüft und priorisiert werden. Eine sofortige Umsetzung ist nicht in jedem Fall möglich. Da es sich um wildlebende Tiere mit individuellem Verhalten handelt, kann die Wirksamkeit solcher Maßnahmen im Einzelfall variieren.


Schutz von Bäumen und Uferbereichen

Biber bevorzugen weiche Gehölze wie Weide, Pappel und Birke sowie Obstgehölze und deren Früchte. Ein vollständiger Schutz aller Gehölze im Gewässerumfeld ist in der Regel weder erforderlich noch naturschutzfachlich sinnvoll. Im Vordergrund stehen Fragen der Verkehrssicherung sowie mögliche Gefährdungen von Gebäuden, Anlagen oder Eigentum. Entsprechend sollten vor allem gefährdungsrelevante oder besonders schutz- würdige Einzelbäume gezielt gesichert werden.

Bewährt hat sich der Schutz einzelner Bäume durch verzinktes Drahtgitter:

  • Maschenweite 2 - 5 cm
  • Drahtstärke mindestens 1,2 mm (besser 1,5 - 2,0 mm)
  • Höhe mindestens 100 - 120 cm
  • Mit Abstand um den Stamm stellen und im unteren Bereich einige Zentimeter eingraben oder gut befestigen
  • Regelmäßige Kontrolle, insbesondere nach Hochwasser oder Sturmereignissen, wird empfohlen.

Bei größeren sensiblen Bereichen können Zaunlösungen sinnvoll sein.


gez. Martin Müller
Leiter Bauamt


Bitte keine Äpfel am Graben
ablegen

Vor-Ort-Fotoaufnahmen von
Fraßspuren

Rainer Giese • 20. März 2026