Grundsteuer der Gemeinschaftsflächen

Liebe Miteigentümer !
Die meisten von Ihnen werden mittlerweile den neuen Grundsteuerbescheid bekommen haben.
Wir wissen allerdings, das einige von Ihnen auch ihren Anteil an den Gemeinschaftsflächen bei der Steuererklärung mit angegeben haben. Dies war nicht notwendig, da der Verwalter die Gemeinschaftsflächen in einer separaten Erklärung erfasst hat. Die Grundsteuer hierfür wird aus dem Haushalt der MEG, also aus der Umlage bezahlt.
Falls Sie diese Flächen bei Ihrer Grundsteuererklärung mit einberechnet haben, empfehlen wir, einen Antrag auf Korrektur beim Finanzamt zu stellen, damit Sie für diese Flächen nicht doppelt besteuert werden.
Eine Vorlage für diesen Einspruch finden Sie hier mit Mitgleiderbereich. Dort ist auch das Aktenzeichen der Gemeinschaftserklärung des Verwalter angegeben.